Argentinien hat die erste Regelung der Online-Glücksspielwerbung genehmigt
Wirtschaftsministerium Genehmigt Beschluss Nr. 446/2025 zur Einführung der ersten Bundesverordnung über iGaming-Werbung Das Dokument verpflichtet alle Werbematerialien, während der gesamten Integration einen Warnhinweis «Zwangsspiel ist gesundheitsschädlich» und ein «+18» - Label zu enthalten.
Grundlegende Werbeanforderungen:
- Warnhinweise müssen mindestens 101TP6 T in Bildschirmhöhe haben, sich unten befinden und fett mit kontrastierenden Farben sein.
- Influencer sind verpflichtet, Warnungen in jeder Online-Glücksspielaktion anzuzeigen.
- In der Radiowerbung wird die Warnung am Ende ohne musikalische Untermalung gelesen.
- Zuwiderhandlungen werden nach dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 24.240 und dem Dekret über die Handelstreue 274/2019 mit einer Geldstrafe belegt.
Das Dokument hebt den bisherigen Beschluss Nr. 12/2024 auf und schafft einen einzigen Bundesstandard für iGaming-Werbung, zudem wurde ein Kanal für Beschwerden gegen Verletzer eingeführt, der die Kontrolle über die Einhaltung der Regeln im ganzen Land stärken wird.